Die Grundlage unserer Zusammenarbeit bei Ihrer Veranstaltung.
Die nachfolgenden Bestimmungen regulieren die Zusammenarbeit zwischen Ihnen als Veranstalter und uns als Sanitätsdienstleister. Sie stellen die Grundlage für unsere sanitätsdienstlichen Leistungen bei Ihrer Veranstaltung.
Der Vertragsabschluss zwischen der SKALA Paramedics UG (haftungsbeschränkt), Triftstraße 37–38, 13509 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Anthony M. Jurisch (im Folgenden „SKALA Paramedics“), und dem Veranstalter erfolgt aufgrund einer unverbindlichen Anfrage, der eine Prüfung und Bearbeitung durch einen Einsatzleiter von SKALA Paramedics folgt. Der Veranstalter erhält auf der Grundlage deren Bewertung ein Angebot. Der Vertragsschluss erfolgt durch die Unterzeichnung des verbindlichen Angebots durch den Veranstalter.
Der Einsatz von Personal und Material richtet sich nach dem Ergebnis der Risikoanalyse, etwaigen Auflagen der zuständigen Ordnungsbehörde und den Richtlinien zur Durchführung von Sanitätsdiensten. Dieser liegen v.a. die Besucher- und Teilnehmerzahl, die Veranstaltungsgröße und -dauer sowie die spezifischen Veranstaltungsgefahren zu Grunde. Zur Anwendung kommen außerdem gesetzliche Richtlinien, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. Für das Einholen eventuell notwendiger Auflagen ist der Veranstalter verantwortlich.
Der Veranstalter teilt SKALA Paramedics die konkreten Veranstaltungsorte, das konkrete Veranstaltungsprogramm, die erwarteten Teilnehmerzahlen und weitere einsatzrelevante Daten (z.B. Anwesenheit von VIPs, besondere Gefahrenpotentiale, Auflagen der Kommune) bereits in der Sanitätsdienstanfrage mit.
Die sanitätsdienstliche Versorgung durch SKALA Paramedics umfasst die Erstversorgung von Verletzten, akut Erkrankten und Notfallbetroffenen durch lebensrettende Sofortmaßnahmen und Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie die Betreuung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes einschließlich der Übergabe an diesen. SKALA Paramedics kann dazu andere Hilfsorganisationen, Partnerunternehmen sowie externe Einsatzkräfte als Erfüllungsgehilfen einbeziehen.
Die rettungsdienstliche Versorgung wird durch den regulären Rettungsdienst geleistet bzw. sichergestellt. Seine Kosten sind nicht in der durch §5 geregelten Vergütung enthalten.
Der Veranstalter stellt die operative Bewegungsfreiheit und die Verbindung zu seiner Veranstaltungsleitung sicher. Dies bezieht sich unter anderem auf folgende Leistungen:
Sanitätsdienstliche Leistungen sind umsatzsteuerfrei. Soweit sich die umsatzsteuerliche Einschätzung der Finanzverwaltung ändert, bleibt es SKALA Paramedics vorbehalten, die gesetzliche Umsatzsteuer für die Zukunft zu erheben.
SKALA Paramedics erstellt spätestens 14 Tage nach Ablauf der Veranstaltung eine Rechnung auf der Grundlage des Angebotes, welches ausschlaggebend für das Zustandekommen des Dienstleistungsvertrages ist.
Die Anzahl der Einsatzkräfte und Fahrzeuge/Einsatzmittel richtet sich nach den tatsächlichen Erfordernissen der Veranstaltung, die in der Risikobewertung durch Fachkräfte von SKALA Paramedics ermittelt werden. Sollte die tatsächliche Lage während des Einsatzes eine Aufstockung der Einsatzkräfte erfordern, so kann SKALA Paramedics, in Rücksprache mit dem Veranstalter oder des entscheidungsbefugten Ansprechpartner, diese zusätzlich einsetzen und nachberechnen. Materialverbrauch, -verlust und -reinigung werden, sofern sie über das übliche Maß hinausgehen, nach Verwendungsnachweis mit dem Veranstalter abgerechnet.
Das vereinbarte Honorar bezieht sich allein auf die eingesetzten Kräfte, Material und Fahrzeuge am Veranstaltungsort und ist nicht abhängig von der Zahl der tatsächlich durchgeführten Hilfeleistungen.
Wird der Sanitätsdienst vom Veranstalter kurzfristig, das heißt innerhalb 48 Stunden bis 5 Werktagen, vor Veranstaltungsbeginn abgesagt, so ist er dennoch zur Erstattung von 50% der vereinbarten Kosten verpflichtet. Erfolgt die Absage binnen 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn, so ist er zur vollständigen Erstattung der vereinbarten Kosten verpflichtet.
Die Gesamtsumme ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt per Überweisung fällig, es sei denn es wurde etwas anderes im Voraus vereinbart.
SKALA Paramedics haftet – soweit dies gesetzlich zulässig ist – dem Veranstalter sowie Dritten gegenüber nicht für Schäden, die Kräfte von SKALA Paramedics in Ausübung ihrer vertraglich festgelegten Aufgaben verursacht haben. Der Veranstalter stellt SKALA Paramedics und die von ihm eingesetzten Kräfte von allen Ansprüchen Dritter frei.
SKALA Paramedics haftet nicht für Schäden, die aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben durch den Veranstalter entstehen. In diesem Falle stellt der Veranstalter SKALA Paramedics auch von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
SKALA Paramedics obliegt der Abschluss der für den eigenen Einsatz erforderlichen Versicherungen.
Die Vertragspartner verpflichten sich, über Hinweise, die auf eine mögliche Nichteinhaltung des Vertrages oder einzelner Bestandteile hindeuten, sich gegenseitig unverzüglich zu informieren und in enger Abstimmung eine entsprechende Planung zur Lösung zu entwickeln.
Der Veranstalter gestattet SKALA Paramedics, ihn als Referenz zu nennen und für die eigene Werbung, Kundengewinnung und Öffentlichkeitsarbeit auf die Zusammenarbeit hinzuweisen. SKALA Paramedics darf dazu insbesondere Firmen- und Markennamen, Logos, Kennzeichen und Bezeichnungen des Veranstalters und der Veranstaltung verwenden sowie Art, Ort, Zeitpunkt und Umfang des Einsatzes beschreiben.
Diese Gestattung ist unentgeltlich, nicht ausschließlich sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt. Sie umfasst alle bekannten Medien und Formate, insbesondere die eigene Website, soziale Netzwerke (z. B. Instagram, LinkedIn, Facebook, TikTok), Angebote, Präsentationen, Referenzlisten, Ausschreibungen, Pressemitteilungen, Print- und Werbematerialien, Videos, Online-Werbung sowie Messen. Logos darf SKALA Paramedics farblich an das eigene Erscheinungsbild anpassen (z. B. einfarbig), ohne sie in ihrer Gestalt zu verändern. Die Gestattung gilt über das Ende des Vertrages hinaus.
Der Veranstalter gestattet SKALA Paramedics außerdem, während des Einsatzes Fotos und Videos der eigenen Einsatzkräfte, Fahrzeuge und des Einsatzumfeldes anzufertigen und im gleichen Umfang zu nutzen. Für die Rechte abgebildeter Personen ist SKALA Paramedics selbst verantwortlich. Patientinnen und Patienten werden nie erkennbar gezeigt, Angaben zu Hilfeleistungen erfolgen nur anonymisiert.
Handelt der Veranstalter im Auftrag eines Dritten (z. B. als Agentur), gilt die Gestattung auch für Namen, Marken und Logos des Endkunden und der Veranstaltung. Der Veranstalter sichert zu, hierzu berechtigt zu sein. Einschränkungen teilt er SKALA Paramedics bei Vertragsschluss in Textform mit.
Möchte der Veranstalter nicht oder nur eingeschränkt als Referenz genannt werden, teilt er dies SKALA Paramedics bei Vertragsschluss in Textform mit. Gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarungen gehen dieser Regelung vor.
Sollte ein Teil des Vertrages nichtig sein oder werden, so werden die übrigen Vertragsbestandteile hiervon nicht berührt. Nichtige Vereinbarungen sind nach dem tatsächlichen Willen der Parteien entsprechend auszulegen. Beide Vertragspartner verpflichten sich, etwaige Auslegungsunterschiede in fairer und partnerschaftlichen Weise zu lösen, wobei die reibungslose Abwicklung der Veranstaltung stets im Vordergrund zu stehen hat.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis ist Berlin.
